Gemeinschaftsgarten
Was ist ein Gemeinschaftsgarten?
Ein Gemeinschaftsgarten ist eine gemeinsam genutzte Grünfläche in einer Wohnanlage, die mehreren Eigentümern oder Mietern zur Verfügung steht.
📌 Typische Formen:
✅ Eigentümergemeinschaft (WEG): Garten als Gemeinschaftseigentum
✅ Mietwohnanlagen: Von allen Mietern nutzbar
✅ Wohnprojekte & Mehrgenerationenhäuser: Gemeinsame Gartenpflege & Nutzung
📌 Beispiel: In einer Wohnanlage mit 10 Eigentümern gibt es einen Garten, der allen gehört und laut Teilungserklärung von allen genutzt werden darf.
Wer darf den Gemeinschaftsgarten nutzen?
🏡 1. Eigentümergemeinschaften (WEG)
- Gemeinschaftsgarten ist meist Gemeinschaftseigentum
- Nutzung durch alle Eigentümer & oft auch deren Mieter
- Regeln zur Nutzung können in der Teilungserklärung oder Hausordnung festgelegt werden
🏠 2. Mietwohnanlagen
- Gemeinschaftsgarten ist oft Teil des Mietvertrags
- Nutzung durch alle Mieter, sofern keine Einschränkungen bestehen
🌳 3. Private Wohnprojekte & Baugruppen
- Nutzung durch alle Mitglieder der Wohnanlage
- Oft mit gemeinsamer Gartenarbeit & individuellen Regeln
📌 Tipp: Nutzungsrechte & Einschränkungen stehen meist in der Teilungserklärung oder im Mietvertrag.
Welche Regeln gelten für einen Gemeinschaftsgarten?
✅ 1. Hausordnung & Teilungserklärung beachten
- Wer darf den Garten nutzen?
- Dürfen Partys oder private Feiern stattfinden?
- Gibt es feste Ruhezeiten?
✅ 2. Pflege & Instandhaltung regeln
- Wer übernimmt die Gartenpflege?
- Dürfen Mieter eigene Pflanzen setzen oder Gartenmöbel aufstellen?
✅ 3. Sondernutzung einzelner Eigentümer?
- Sondernutzungsrechte müssen im Grundbuch oder Teilungserklärung festgelegt sein
- Beispiel: Ein Eigentümer hat ein ausschließliches Nutzungsrecht für eine bestimmte Gartenfläche
📌 Beispiel: In einer WEG dürfen alle den Garten nutzen, aber ein bestimmter Bereich ist laut Teilungserklärung einem Erdgeschossbewohner zur privaten Nutzung zugewiesen.
Wer zahlt für Pflege & Instandhaltung des Gemeinschaftsgartens?
💰 1. Eigentümergemeinschaften (WEG)
- Kosten für Pflege & Instandhaltung werden über das Hausgeld auf alle Eigentümer verteilt
- Typische Kosten: Gärtner, Rasenpflege, neue Pflanzen
💰 2. Mietwohnanlagen
- Mietvertrag oder Betriebskostenabrechnung regelt, ob Gartenpflege über Nebenkosten umgelegt wird
- Falls kein Gärtner beauftragt ist, kann die Pflege auch in Eigenleistung erfolgen
📌 Beispiel:
- In einer WEG-Anlage mit 20 Eigentümern kostet die Gartenpflege 5.000 € pro Jahr.
- Jeder Eigentümer zahlt anteilig 250 € pro Jahr über das Hausgeld.
📌 Tipp: Gartenpflege durch Eigentümer oder Mieter kann Kosten sparen, muss aber von allen akzeptiert werden.
Welche Konflikte gibt es häufig in Gemeinschaftsgärten?
❌ „Darf ich Gemüse oder Blumen pflanzen?“
✅ Lösung: Prüfen, ob individuelle Bepflanzung erlaubt ist oder abgestimmt werden muss.
❌ „Kann ein Eigentümer den Garten allein nutzen?“
✅ Lösung: Falls kein Sondernutzungsrecht besteht, darf keiner den Garten exklusiv nutzen.
❌ „Muss ich als Mieter für die Gartenpflege zahlen?“
✅ Lösung: Nur wenn es im Mietvertrag oder in der Nebenkostenabrechnung geregelt ist.
📌 Tipp: Wer den Garten regelmäßig nutzen will, sollte prüfen, ob er offiziell zur Mitbenutzung freigegeben ist.
Fazit: Was muss man über Gemeinschaftsgärten wissen?
✔ Gehört meist allen Eigentümern oder Mietern gemeinsam
✔ Nutzungsrechte müssen klar geregelt sein (Teilungserklärung, Mietvertrag)
✔ Pflegekosten werden meist über Hausgeld oder Nebenkosten verteilt
✔ Individuelle Nutzung nur mit Zustimmung oder Sondernutzungsrecht möglich
📌 Tipp: Vor dem Kauf oder der Anmietung prüfen, welche Regeln für den Gemeinschaftsgarten gelten!