Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf unentgeltliche Vermögensübertragungen anfällt. Sie betrifft insbesondere Immobilienübertragungen zwischen Verwandten oder Dritten und ähnelt der Erbschaftssteuer.

Schenkungssteuer in der Immobilienbranche

Wenn eine Immobilie ohne Gegenleistung übertragen wird, erhebt das Finanzamt eine Schenkungssteuer. Hierbei gelten jedoch Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem sind.

Freibeträge & Steuerklassen

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten folgende Steuerfreibeträge pro zehn Jahre:

  • Ehegatten & eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder & Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen & Schwiegerkinder: 20.000 €
  • Nicht Verwandte: 20.000 €

Nach Abzug des Freibetrags gelten folgende Steuersätze:

Wert der Schenkung Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Schenkungssteuer vermeiden: Legale Strategien

  • Nutzung der Freibeträge: Alle zehn Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden.
  • Nießbrauchvorbehalt: Der Schenker behält ein Nutzungsrecht, wodurch der Immobilienwert sinkt.
  • Gegenleistungsmodelle: Durch Einräumung von Wohnrechten oder Rentenzahlungen kann die Schenkungssteuer reduziert werden.
  • Schenkungen auf mehrere Personen verteilen: Durch geschickte Aufteilung innerhalb der Familie können Freibeträge mehrfach genutzt werden.

Praxisbeispiel: Berechnung der Schenkungssteuer

Angenommen, ein Vater überträgt seinem Sohn eine Immobilie im Wert von 600.000 €. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 200.000 € steuerpflichtig. Nach Steuerklasse I ergibt sich:

  • 75.000 € → 7 % = 5.250 €
  • 125.000 € → 11 % = 13.750 €

Gesamte Schenkungssteuer: 19.000 €

Experten-Tipps zur Steueroptimierung

  1. Frühzeitige Planung: Schenkungen rechtzeitig planen, um Freibeträge optimal auszunutzen.
  2. Beratung einholen: Steuerberater oder Notar konsultieren, um legale Sparmöglichkeiten auszuschöpfen.
  3. Schenkungen in Etappen: Mehrere Schenkungen über einen Zeitraum von zehn Jahren strecken.